Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Unternehmenskunden der Plattform ArbeitgeberMatch · Stand: September 2026

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

  1. Diese AGB gelten für die Nutzung der Plattform ArbeitgeberMatch (app.arbeitgebermatch.de) durch Unternehmen („Kunde") zum Zweck der Personalgewinnung. Anbieter ist die Leantree GmbH, Holstenplatz 20B, 22765 Hamburg („AGM").
  2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, als Unternehmer zu handeln.
  3. Individuelle Vereinbarungen (zum Beispiel Rahmen- oder Kontingentvereinbarungen mit einer Vergütung je überlassenem Kontakt) gehen diesen AGB vor. Soweit dort nichts anderes geregelt ist, gelten ergänzend diese AGB.
  4. Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung.

§ 2 Leistung von AGM

  1. AGM betreibt eine Plattform, auf der Profile von Kandidaten aus dem Fahr- und Logistikbereich in anonymisierter Form dargestellt werden. Die Profile beruhen auf einem telefonisch geführten Interview und Angaben des Kandidaten; AGM dokumentiert diese Angaben sorgfältig, übernimmt jedoch keine Garantie für die Richtigkeit von Angaben des Kandidaten.
  2. Der Kunde kann anonymisierte Profile unentgeltlich einsehen und einzelne Kandidaten freischalten. Mit der Freischaltung erhält der Kunde die Kontaktdaten des Kandidaten („Vorstellung"); der Kandidat wird über die Freischaltung informiert.
  3. Kontaktaufnahme, Auswahl und Einstellung erfolgen durch den Kunden selbst. AGM schuldet die Vorstellung von Kandidaten, nicht einen Vermittlungserfolg, eine bestimmte Anzahl verfügbarer Kandidaten oder deren Erreichbarkeit oder Wechselbereitschaft.
  4. AGM kann die Nutzung der Plattform durch angemessene Regeln steuern, insbesondere die Zahl gleichzeitig offener Freischaltungen je Kunde und je Kandidat begrenzen, Rückmeldungen zum Bearbeitungsstand verlangen und Freischaltungen nach Ablauf einer angemessenen Frist ohne Rückmeldung verfallen lassen. Die jeweils geltenden Regeln werden auf der Plattform angezeigt.

§ 3 Registrierung, Konto, Missbrauchsschutz

  1. Die Nutzung setzt eine Registrierung voraus. Der Kunde macht wahrheitsgemäße Angaben zu Unternehmen und Ansprechpartner und hält sie aktuell.
  2. Die Freischalt-Funktion steht erst nach Freigabe des Kontos durch AGM zur Verfügung. Ein Anspruch auf Freigabe besteht nicht; AGM kann die Freigabe insbesondere verweigern oder widerrufen, wenn Anhaltspunkte für eine zweckwidrige Nutzung bestehen (§ 8).
  3. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Handlungen über das Konto des Kunden werden diesem zugerechnet.
  4. AGM kann Konten bei begründetem Verdacht auf zweckwidrige Nutzung vorübergehend sperren; der Kunde wird darüber informiert.

§ 4 Vergütung

  1. Die Vergütung beträgt 2.990 € netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer je Einstellung eines von AGM vorgestellten Kandidaten (§ 5), sofern nicht individuell abweichend vereinbart. Monatliche Gebühren fallen nicht an; das Ansehen anonymisierter Profile und die Freischaltung von Kontakten sind unentgeltlich.
  2. Jede Vorstellung wird je Kunde genau einmal vergütet. Hat der Kunde für denselben Kandidaten bereits eine Vergütung je überlassenem Kontakt gezahlt (individuelle Vereinbarung nach § 1 Abs. 3), löst dessen Einstellung keine zusätzliche Vergütung nach diesen AGB aus.
  3. Der Vergütungsanspruch entsteht mit Abschluss des Vertrags im Sinne von § 5 Abs. 1, nicht erst mit Tätigkeitsbeginn. Die Rechnung ist ohne Abzug binnen 14 Tagen zahlbar.

§ 5 Vergütungspflichtige Einstellung

  1. Vergütungspflichtig ist der Abschluss eines Arbeitsvertrags oder eines anderen Vertragsverhältnisses, das auf die Erbringung von Arbeits- oder Fahrleistungen gerichtet ist (insbesondere Werk- oder Dienstvertrag, freie Mitarbeit, Beauftragung als Subunternehmer oder über eine vom Kandidaten gehaltene Gesellschaft), zwischen dem vorgestellten Kandidaten und dem Kunden, einem mit dem Kunden verbundenen Unternehmen (§§ 15 ff. AktG) oder einem vom Kunden benannten Dritten.
  2. Die Vergütungspflicht besteht, wenn der Vertragsschluss binnen 6 Monaten nach der Vorstellung (Freischaltung, § 2 Abs. 2) erfolgt.
  3. Das bloße Einsehen anonymisierter Profile ist keine Vorstellung.

§ 6 Vorkenntnis

  1. War dem Kunden der Kandidat bereits vor der Vorstellung bekannt, kann er dies binnen 6 Werktagen ab Freischaltung in Textform per E-Mail an info@leantree.com rügen. Die fristgerechte Rüge ist folgenlos: Die Vorstellung wird storniert; eine Vergütungspflicht für diesen Kandidaten entsteht gegenüber dem Kunden nicht.
  2. Eine Vorkenntnis liegt nur vor bei dokumentiertem aktivem Kontakt innerhalb der letzten 12 Monate vor der Freischaltung (zum Beispiel eigene Bewerbung des Kandidaten mit Datum, geführtes Gespräch, Beschäftigung oder Überlassung). Der Kunde hat den Beleg mit der Rüge beizubringen, zum Beispiel als Screenshot der Bewerbung oder der Korrespondenz mit erkennbarem Datum. Die bloße Existenz des Kandidaten in einer Bewerberdatenbank genügt nicht.
  3. Nach Ablauf der Rügefrist wird vermutet, dass eine spätere Einstellung des Kandidaten (§ 5) auf der Vorstellung durch AGM beruht; Mitursächlichkeit genügt. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass die Vorstellung für die Einstellung nicht mitursächlich war.

§ 7 Melde- und Nachweispflichten

  1. Der Kunde meldet den Vertragsschluss mit einem vorgestellten Kandidaten binnen 6 Werktagen über die dafür vorgesehene Funktion der Plattform, hilfsweise in Textform. Gleiches gilt binnen 6 Werktagen für einen Nichtantritt oder ein Ausscheiden innerhalb des Erstattungszeitraums (§ 9).
  2. Der Kunde gibt zu jeder Freischaltung über die Plattform eine wahrheitsgemäße Rückmeldung zum Bearbeitungsstand (zum Beispiel kontaktiert, nicht erreicht, kein Vertragsschluss, Einstellung).
  3. Kandidaten haben sich gegenüber AGM verpflichtet, auf Anfrage mitzuteilen, ob und mit wem ein Vertragsverhältnis zustande gekommen ist. Bei Widersprüchen zwischen den Angaben des Kunden und des Kandidaten kann AGM vom Kunden einen angemessenen Nachweis verlangen, insbesondere eine Bestätigung, dass kein Vertragsverhältnis im Sinne von § 5 besteht.
  4. Meldet der Kunde eine vergütungspflichtige Einstellung nicht fristgerecht, bleibt die Vergütung in voller Höhe geschuldet; der Erstattungsanspruch nach § 9 entfällt. Zusätzlich schuldet der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe der Vergütung nach § 4 Abs. 1 (2.990 €) je verschwiegener Einstellung. Weitergehender Schadensersatz bleibt unberührt; die Vertragsstrafe wird auf ihn angerechnet. AGM kann das Konto in diesem Fall außerordentlich kündigen (§ 11 Abs. 2).

§ 8 Zweckbindung der Kandidatendaten

  1. Der Kunde nutzt überlassene Kandidatendaten ausschließlich zur Besetzung eigener Stellen beziehungsweise von Stellen im Rahmen von § 5 Abs. 1. Jede sonstige Nutzung, insbesondere die Weitergabe oder der Verkauf an Dritte, die systematische Übernahme in eigene Datenbestände über den Besetzungszweck hinaus oder die Nutzung zu Wettbewerbszwecken, ist untersagt.
  2. Kommt kein Vertragsverhältnis zustande, löscht der Kunde die überlassenen Kontaktdaten auf Verlangen von AGM, spätestens nach Ablauf der Frist aus § 5 Abs. 2, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
  3. Bei einem Verstoß gegen Absatz 1 gilt § 7 Abs. 4 Satz 2 und 3 entsprechend.

§ 9 Erstattung

  1. AGM erstattet die für eine Einstellung gezahlte Vergütung anteilig, wenn das Vertragsverhältnis nicht angetreten wird oder endet:
    FallErstattung
    Nichtantritt (Vertrag geschlossen, Tätigkeit nie aufgenommen)100 %
    Beendigung bis Tag 30 ab Tätigkeitsbeginn25 %
    Beendigung ab Tag 31keine
  2. Die Erstattung erfolgt unabhängig vom Grund der Beendigung.
  3. Voraussetzung ist, dass der Kunde die Einstellung fristgerecht gemeldet hatte (§ 7 Abs. 1) und den Nichtantritt beziehungsweise das Ausscheiden binnen 6 Werktagen meldet.
  4. Die Erstattung erfolgt nach Wahl des Kunden als Überweisung oder als Guthaben für künftige Leistungen. Mit der Erstattung ist der Vorgang abgeschlossen; die Vorstellung weiterer Kandidaten ist ein neuer Vorgang zu den jeweils geltenden Konditionen.
  5. Weitergehende Ansprüche wegen des Scheiterns einer Einstellung bestehen nicht; eine Nachbesetzungspflicht von AGM besteht nicht.

§ 10 Haftung

  1. AGM haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet AGM nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  3. AGM haftet nicht für Angaben von Kandidaten, deren Verhalten (insbesondere Nichtantritt oder Vertragsbruch) oder für die ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform.

§ 11 Laufzeit, Beendigung

  1. Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und ist für beide Seiten jederzeit in Textform kündbar. Laufende Vorgänge (bereits erfolgte Vorstellungen, die Frist aus § 5 Abs. 2 sowie Melde-, Zahlungs- und Erstattungsregeln der §§ 5 bis 9) bleiben von einer Beendigung unberührt.
  2. Das Recht zur Sperrung nach § 3 Abs. 4 und zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden in Textform mitgeteilt und gelten für Vorstellungen ab dem Zeitpunkt der Mitteilung.
  2. Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

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